Entsprechend der Satzung der Hegegemeinschaft ist die Erlegung von Rotwild zu melden:

 

§ 9 Körperlicher Nachweis des Abschusses und Trophäenschau

(1) Der körperliche Nachweis des Abschusses bei der Wildart Rotwild erfolgt durch Vorzeigen des erlegten Wildes (ganzes Stück oder Haupt) bei vom Vorstand benannten, sachverständigen und ortsansässigen Jägern.

Hinweis: Aus Sicht fleischhygienerechtlicher Vorschriften ist es nicht sinnvoll, den Wildkörper für den körperlichen Nachweis über längere Strecken zu transportieren.

Die Meldung hat innerhalb von 24 Stunden telefonisch zu erfolgen und es ist ein Protokoll der Erlegung zu erstellen. Die zur Abnahme berechtigten Mitglieder der Hegegemeinschaft sind:

Name Anschrift Telefon/ Email
Ulrich Hinz
Im Wald 1,18190 Groß Freienholz
038209 383, 0160 97650300
uhinz(dot)frh(at)gmail(dot)com
Sörn Puchmüller
Im Wald 3, 18190 Groß Freienholz
038209 82360, 0171 4845953
soern(dot)puchmueller(at)gmx(dot)de
Uwe Ullrich
Zuckerfabrik 3, 18195 Tessin
038205 80064, 0172 3050172
uweullrich44(at)hotmail(dot)com
Rainer Oppermann
Rostocker Chaussee 16, 18195 Tessin
038205 12800, 0171 6437594
baustoffhandel-tessin(at)t-online(dot)de
Tobias Tietze
Sanitzer Straße 18, 18337 Marlow,
OT Gresenhorst
0173 3002261
tobias(dot)tietze(at)lfoa-mv(dot)de
Benedikt Schneebecke
Rostocker Straße 5, 18337 Marlow,
OT Alt Steinhorst
038224 44081, 0170 9007206
b(dot)galle-schneebecke(at)gmx(dot)de
Stefan Schmidt
Marlower Str. 7, 18334 Wöpkendorf
038228 254, 0151 46688780
s(dot)schmidt(at)koelzow-hirschgarten(dot)de

Die Protokolle der Erlegung sind sofort an unseren Wildbewirtschafter Tobias Tietze zu senden:

Tobias Tietze, Sanitzer Str. 18, 18337 Marlow, oder per Mail an tobias(dot)tietze(at)lfoa-mv(dot)de zu senden.

 

Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 15.03.2007:
(1) Meldet ein Mitglied den Abschuss eines Stückes Rotwild nicht innerhalb von 24 h dem Wildbewirtschafter, so meldet die Hegegemeinschaft dieses Versäumnis nach bekannt werden der unteren Jagdbehörde. Diese kann die Meldung einschl. des körperlichen Nachweises anordnen.
(2) Den Abschuss von einem Stück Rotwild meldet das Mitglied innerhalb von 24 h dem Wildbewirtschafter. Im Falle der Abwesenheit erfolgt die Meldung an den Vorsitzenden der HG. Grundlage der Meldung bildet das Protokoll des Abnahmeberechtigten. Das Protokoll wird dann unverzüglich dem Wildbewirtschafter oder dem Vorsitzenden zugestellt. Vor größeren Gesellschaftsjagden erkundigt sich das Mitglied über den Stand der Abschussplanerfüllung.